Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha


Errichtet wurde das Gothaer Archiv nach der 1640/1641 erfolgten Gründung des sächsisch-ernestinischen Herzogtums Gotha durch Übernahme von Urkunden, Amtsbüchern und Akten aus dem Gemeinschaftlichen Hauptarchiv des Sachsen-Ernestinischen Gesamthauses in Weimar für das Gebiet des neuen Herzogtums einschließlich der dort gelegenen ehemaligen Klöster. Dieses Geheime Archiv, 1840 in Herzoglich Sächsisches Haus- und Staatsarchiv umbenannt, war im Wesentlichen die reponierte Registratur des Geheimen Rates, der obersten Regierungsbehörde des Herzogtums. Erst nach dem Ende der Monarchie wurden auch die Registraturen der in Gotha aufgelösten Zentralbehörden des 1826 gebildeten Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha übernommen.

Nach der Gründung des Landes Thüringen (1920) wurde das bisherige Archiv ab 1923 als Thüringisches Staatsarchiv (seit 1926 unter dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar) fortgeführt, zu dem nach 1945 auch die Archivbestände der preußischen Behörden im 1816 gebildeten Regierungsbezirk Erfurt hinzutraten. Das Archiv wurde 1951 in Landesarchiv (unter dem Landeshauptarchiv Weimar) und 1965 in Historisches Staatsarchiv (unter dem Staatsarchiv Weimar) umbenannt, seit 1976 nur noch als Außenstelle Gotha des Staatsarchivs Weimar geführt. Seit 1994 ist das bis dahin dem Staatsarchiv Weimar unterstellte Archiv unter dem alten Namen Thüringisches Staatsarchiv Gotha wieder verselbständigt gewesen, seit 2016 ist es eine Abteilung des Landesarchivs Thüringen.

Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das Herzogtum Gotha und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden (einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden) in den Landkreisen Gotha und Eisenach zuständig. Nach der Auflösung des Landes 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der DDR nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr.

Erst im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für die mittleren und unteren Landesbehörden und für nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis (Verwaltungssitz Heiligenstadt) und Unstrut-Hainich-Kreis (Verwaltungssitz Mühlhausen). Im Rahmen des Landesarchivs ist die Zuständigkeit auf Behörden des Kyffhäuserkreises und des Kreises Nordhausen auf über 70 Behörden und Schulen erweitert worden.